ACHTUNG:

Antragstopp 2026:

Mit sofortiger Wirkung können in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) keine Anträge mehr gestellt werden, aber für 2027 vorbereitet werden.
 (Merkblatt)

 

Vision: Grüne Fliegersiedlung 2035

Nachhaltige und gemeinschaftliche Energieversorgung für die Gartenstadt Neu-Tempelhof 

Von 1920 bis 1928 entstand die nach dem Vorbild englischer Gartenstädte in aufgelockerter Bauweise und mit Gärten durchsetzte vom damaligen Tempelhofer Bezirksstadtbaurat Fritz Bräuning errichtete Kleinhaussiedlung, die Gartenstadt Neu-Tempelhof.

Sie ist nicht nur die größte derartige Anlage im Berliner Stadtgebiet, sondern auch das städtebaulich bedeutendste Ensemble dieser Epoche im Bezirk Berlin-Tempelhof.

Die Vision:

Statt einzelner "Flickenschusterei" modernisisieren wir die Fliegersiedlung im Quartiersverbund.



Das Ziel bis 2035 - 

50% CO2-Reduktion in 10 Jahren


Wir nutzen unsere Dächer und Keller, um Wärme zu produzieren und zu speichern –  vernetzt, intelligent und vor allem nachhaltig.

Wir entwickleln Musterlösungen, die bereits mit dem aktuellen Denkmalschutz vorabgestimmt sind (z.B. Innendämmung statt Außendämmung, spezielle Solardachziegel oder regulatorisch passende Wärmepumpen-Standorte).  


Als potentielle Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEGe) darf der Strom innerhalb eines definierten Radius (hier: die Fliegersiedlung) geteilt werden.

Die Netzentgelte für diesen "Nahbereich" sollen reduziert oder gestrichen werden (das ist der politische Hebel, auf den wir hoffen,
Österreich macht es bereits vor, auch ohne eigene PV-Anlage).

Die EU-Richtlinie (RED II)
verpflichtet Deutschland, Energy Sharing zu ermöglichen, daher gehen wir von einer Schaffung des regulatorischen Rahmens in 2026 aus.

Derzeit lockert das Land Berlin die Denkmalschutzvorgaben für Solaranlagen massiv. Wir prüfen für die Siedlung eine Sammelbestellung für denkmalgerechte PV-Lösungen + Petition für die Lockerung der Vorgaben für Aufstellorte von Wärmepumpen in Vorgärten + alternativen Lösungen für nachhaltige Energieproduktion- und Verteilung.


Das 2024 gestoppte Förderprogramm KfW 432 zur Energetischen Stadtsanierung ist seit dem 26.11.2025 wieder beantragbar (Merkblatt). Damit können 75 % bzw. 90 % Zuschuss für die Erstellung von Konzepten u.a. zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung sowie für ein Sanierungsmanagement im Quartier gefördert werden. 


Durch die Reaktivierung des KfW-Programms hat sich die Fördersituation für Kommunen und ihre Partner deutlich verbessert – inhaltlich wie finanziell.


Förderfähige Maßnahmen (KfW 432) - 

Energetische Stadsanierung


A Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts


Bezuschusst werden die Ausgaben für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts insbesondere unter Beachtung der aktuellen kommunalen Wärmeplanung. Die Fertigstellung des Konzepts sollte in der Regel nach einem Jahr, beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, abgeschlossen und durch den Auftraggeber abgenommen sein. 

B Sanierungsmanagement

Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von maximal 5 Jahren.


Die Welt schaut auf Berlin, wie wir die Wärmewende schaffen. 

Neubau kann jeder. Aber ein Flächendenkmal wie die Fliegersiedlung Neu-Tempelhof autark zu machen – das setzt neue Maßstäbe. 


Wenn wir die Energiewende im Quartier schaffen, wird die Fliegersiedlung wie damals bei ihrer Erbaung wieder in Fachzeitschriften von Tokio bis New York stehen und eine Leuchtturmfunktion  einnehmen.