ACHTUNG:
Antragstopp 2026:
Mit sofortiger Wirkung können in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) keine Anträge mehr gestellt werden, aber für 2027 vorbereitet werden.
(Merkblatt)